Der Zuständigkeitsbereich der Verwaltungsstelle Marburg umfasst die
Städte
Amöneburg
Kirchhain
Marburg
Neustadt (Hessen)
Rauschenberg
Stadtallendorf
Wetter(Hessen)
und die Gemeinden
Cölbe
Ebdorfergrund
Fronhausen
Lahntal
Lohra
Münchhausen
Weimar
Wohratal
Der Zuständigkeitsbereich der Verwaltungsstelle Biedenkopf umfasst die
Städte
Biedenkopf
Gladenbach
und die Gemeinden
Angelburg
Bad Endbach
Breidenbach
Dautphetal
Steffenberg
Für die in vorstehend genannten Gemeinden wohnhaften sowie selbständig oder gewerblich tätigen Personen nimmt das Finanzamt Marburg folgende Aufgaben wahr:
Festsetzung und Erhebung der Einkommensteuer (einschließlich Förderung des Wohneigentums), Grunderwerbsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Lohnsteuer und der zumeist besser unter dem Namen Mehrwertsteuer bekannten Umsatzsteuer
Feststellung des Gewinns von Personengesellschaften und sonstigen Personenvereinigungen
Festsetzung der Gewerbesteuermessbeträge, die den Gemeinden als Grundlage für die Festsetzung der Gewerbesteuer dienen
Besteuerung und Steuerfreistellung von Vereinen
Bewertung des Grundbesitzes, welche u.a. den Gemeinden als Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer dient
Betriebs- und Lohnsteuerprüfung.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen natürlich auch telefonisch und während der Sprechzeiten persönlich zur Verfügung.
Sollte Ihnen ein Schriftstück des Finanzamts vorliegen, zu dem Sie Fragen haben, können Sie beim Telefonieren Zeit sparen, wenn Sie die dort angegebene Durchwahl Ihres zuständigen Sachbearbeiters nutzen. Oder Sie ermitteln die Durchwahl über unsere Telefondatenbank.