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Zuständigkeiten

Der Zuständigkeitsbereich der Verwaltungsstelle Marburg umfasst die

Städte

  • Amöneburg
  • Kirchhain
  • Marburg 
  • Neustadt (Hessen)
  • Rauschenberg
  • Stadtallendorf
  • Wetter(Hessen)

und die Gemeinden

  • Cölbe 
  • Ebdorfergrund
  • Fronhausen
  • Lahntal
  • Lohra
  • Münchhausen
  • Weimar
  • Wohratal

Der Zuständigkeitsbereich der Verwaltungsstelle Biedenkopf umfasst die

Städte

  • Biedenkopf
  • Gladenbach

und die Gemeinden

  • Angelburg 
  • Bad Endbach 
  • Breidenbach
  • Dautphetal
  • Steffenberg 


Für die in vorstehend genannten Gemeinden wohnhaften sowie selbständig oder gewerblich tätigen Personen nimmt das Finanzamt Marburg folgende Aufgaben wahr:

  • Festsetzung und Erhebung der Einkommensteuer (einschließlich Förderung des Wohneigentums), Grunderwerbsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Lohnsteuer und der zumeist besser unter dem Namen „Mehrwertsteuer“ bekannten Umsatzsteuer
  • Feststellung des Gewinns von Personengesellschaften und sonstigen Personenvereinigungen
  • Festsetzung der Gewerbesteuermessbeträge, die den Gemeinden als Grundlage für die Festsetzung der Gewerbesteuer dienen
  • Besteuerung und Steuerfreistellung von Vereinen
  • Bewertung des Grundbesitzes, welche u.a. den Gemeinden als Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer dient
  • Betriebs- und Lohnsteuerprüfung.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen natürlich auch telefonisch und während der Sprechzeiten persönlich zur Verfügung.

Sollte Ihnen ein Schriftstück des Finanzamts vorliegen, zu dem Sie Fragen haben, können Sie beim Telefonieren Zeit sparen, wenn Sie die dort angegebene Durchwahl Ihres zuständigen Sachbearbeiters nutzen. Oder Sie ermitteln die Durchwahl über unsere Telefondatenbank. 

© 2013 Finanzamt Marburg-Biedenkopf. Robert-Koch-Straße 7 . 35037 Marburg